Erfahrene Autofahrer können ihre Fahrerlaubnis ganz einfach auf leichte Motorräder erweitern. Die Schulung ist nicht nur schneller als eine Motorradausbildung, sondern auch preiswerter.
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindesten neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten. Auf die praktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten, in diesen müssen Überland- und Autobahnfahrten integriert werden.
Sollten weitere Fahrstunden benötigt werden, können diese zum normalen Fahrstundenpreis
nachgebucht werden.
Nach erfolgreicher Schulung wird die Schlüsselzahl B 196 in den Führerschein von den zuständigen Behörden eingetragen. Diese Eintragung ist nur im Inland gültig.
Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.